Die Aufgabe öffentlich-rechtlicher Medien im digitalen Zeitalter

Analyse

Um gegen privatwirtschaftliche Plattformen wie YouTube oder Facebook zu bestehen, müssen öffentlich-rechtliche Anbieter in Fragen von Partizipation, Transparenz und Lizenzierung umdenken. Sie müssen sich öffnen - mehr als man es von privaten Medienanbietern fordern kann. Teil 3 unserer Reihe zu Medienwandel und Pressefreiheit in Europa.

Menschenmasse

Demokratisch-mediale Öffentlichkeit wird nicht nur durch individuelle Medienakteure erzeugt, sondern entsteht erst im Zusammenwirken verschiedener Medienakteure. Dieses – teilweise kooperative, teilweise konfliktäre – Zusammenwirken von privaten, öffentlich-rechtlichen und niederschwelligen medialen Angeboten wie Blogs oder Podcasts wird in zunehmendem Maß über digitale Plattformen organisiert, die wiederum eine diese Kategorien übergreifende Medienkonvergenz befördern. Dabei sind Plattformen wie Facebook, YouTube oder Google, die durch Algorithmen unsere Aufmerksamkeit lenken, zunehmend zentrale Gatekeeper für die Entstehung und Formierung solcher digital-öffentlicher Räume.

Mediale Öffentlichkeit(en) sind von entscheidender Bedeutung für demokratische Debatten, wie sie einer demokratischen Entscheidungsfindung zugrundeliegen. Deshalb sind mediale Akteure immer auch unter Gemeinwohlaspekten zu betrachten. Allerdings ergibt sich aus dieser Einsicht keineswegs automatisch, wer mit welchen Mitteln am ehesten in der Lage ist, demokratisch-mediale Öffentlichkeit herzustellen.

[infobox-298393]

Gerade für die öffentlich-rechtlichen Anbieter stellt sich die Frage, was ihre spezifische Aufgabe und Struktur in diesen neuen digitalen Kontexten ist. Manche bezweifeln die Notwendigkeit öffentlich-rechtlicher Angebote angesichts der Vielzahl an online verfügbaren Angeboten ganz grundlegend, oder sie weisen den Öffentlich-Rechtlichen bloß noch eine subsidiär-untergeordnete Rolle zu. Andere, zu denen auch der Autor dieses Beitrags zählt, sehen im Gegenteil sogar völlig neue öffentlich-rechtliche Aufgaben in einem medialen Umfeld, das zunehmend von Profitinteressen privater Plattformbetreiber und ideologischen Projekten privater Medieneigentümer dominiert wird. Denn vielfältige, digitale Öffentlichkeiten erfordern auch öffentliche Räume jenseits von unmittelbarer Verwertungslogik oder privater Interessensverfolgung. Diese gilt es aber unter den neuen technologischen und ökonomischen Voraussetzungen erst zu konstituieren.

In der aktuellen Debatte zu Internet und digitaler Öffentlichkeit sind derartige Visionen leider bestenfalls am Rande ein Thema. Es dominieren Themen wie „Fake News“ oder „Hass und Hate Speech im Netz“. Foren von Online-Medien sind heute ohne professionelle Moderation der Beiträge kaum mehr denkbar. Und wer selbst mit einem Blog online ist und gelesen wird, hat teilweise so viel mit dem Moderieren der Kommentare zu tun, wie mit dem Schreiben des Artikels selbst. In Deutschland wurde inzwischen mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ein eigenes Gesetz geschaffen, um dieses Problem zu adressieren. Tatsächlich sind digital-öffentliche Räume  eine Kombination aus bisweilen grenzenloser Offenheit - und offener Exklusion. Wir können beobachten, wie digitale Plattformen kaum Grenzen setzen, wer dort mitmachen darf und was gesagt werden kann -  und wie gleichzeitig gerade diese Offenheit dazu führt, dass bestimmte exkludierende, ausschließende kommunikative Praktiken sich dort etablieren können.

Paradoxe Offenheit privatwirtschaftlicher Plattformen

Die Eigentümer- und Finanzierungsstruktur von Medien und Plattformen bestimmen jedoch nicht unmittelbar, welche Form von Offenheit und damit letztlich auch von Öffentlichkeit mit ihnen einhergeht. So sind beispielsweise gerade die in Europa starker Kritik ausgesetzten, privatwirtschaftlichen Plattformen wie YouTube und Facebook in mancher Hinsicht verantwortlich für neue öffentliche Räume, die mit anderen Mitteln und Wegen zuvor nicht möglich waren – im Guten wie im Schlechten. Ein Beispiel dafür ist der Umgang mit einem unzeitgemäßen Urheberrecht, das in seiner derzeitigen Form digitale Remixkultur (die in Form von Memes und verschiedenen YouTube-Genres längst eine neue Massen- bzw. Volkskultur darstellt) be-, wenn nicht gar verhindert.

Das Spannende ist, dass YouTube – und in Grenzen auch Facebook – hier auf paradoxe Weise und durchaus getrieben von primär monetären Interessen befreiend wirken, weil diese Plattformen rechtlich nicht wie ein Medium behandelt werden. Eben genau deshalb, weil sie ihre Inhalte nicht im Einzelfall vor Veröffentlichung prüfen müssen, sondern weil sie ein Host-Provider-Privileg genießen, bieten diese Plattformen eine Art Safe Harbor für eine enorme Kreativitätsexplosion.

Auf YouTube sind neue Genres digitaler Volkskultur entstanden, es sind Möglichkeiten entstanden, mit Öffentlichkeiten in einem Ausmaß in Kontakt zu treten, die früher undenkbar waren – und zwar auch für Leute, die weder die finanziellen Hintergründe noch Verwertungsinteressen mit ihren Aktivitäten verfolgen. Gerade das ist das Paradoxe, dass  diese Plattformen für nicht kommerziell motivierte Kunst, Kultur und Öffentlichkeitsinitiativen ermächtigend sind. Hier liefern sie einen Beitrag zu demokratisch-medialer Öffentlichkeit, der dem herrschenden und in manchen Bereichen übermäßig restriktiven Urheberrechtregime quasi entrissen wird. Diese Form der proprietären ‚Lösung‘ urheberrechtlich begründeter Probleme ist mit großen Nachteilen verbunden, wie eben der Dominanz einiger weniger Plattformen und deren willkürlich-intransparenten Regelungen sowie Einschränkungen für Meinungs- und Ausdrucksfähigkeit jenseits dieser Plattformen - , und zugleich tragen diese Plattformen zu neuen digital-öffentlichen Räumen unter gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen bei.

Andererseits gibt es natürlich den Umstand, dass sich auch politisch extremistische Akteure wie „Pegida“, die als Facebook-Gruppe begonnen hat, oder die rechtsextremen Identitären mit ihren YouTube-Kanälen, ebendieser Plattformen bedienen. Hier haben wir auch eine neue Offenheit für Öffentlichkeiten, die nicht nur abbilden, was in den analogen Räumen wie z.B. Stammtischen vielleicht ohnehin an Vorurteilen, an Rassismen und so weiter verfügbar war. Im Gegenteil, Plattformen wie Facebook verstärken bestimmte Tendenzen algorithmisch, weil sie Emotionalisierung und Radikalität belohnen. Das führt dazu, dass sich hier Akteure wie Pegida konstituieren können und dann wieder in den analogen Raum überwechseln. Auch für diese neue Form der Öffentlichkeit liefern proprietäre Plattformen wie Facebook die Basis.

Offenheit öffentlich-rechtlicher Plattformen?

Insofern nutzen natürlich verschiedenste Akteure diese Möglichkeiten, die ihnen Plattformen wie YouTube und Facebook im wahrsten Sinne des Wortes eröffnen. Und bis zu einem gewissen Grad gilt das auch bzw. könnte das auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Plattform gelten – wenn auch natürlich nach völlig anderen Regeln als den profitorientierten Regeln der proprietären (privatwirtschaftlichen) Plattformen. Dort, wo der Gesetzgeber die öffentlich-rechtlichen Medienanbieter lässt - nämlich es zulässt, dass diese sich auf diesen Plattformen engagieren, wie in Deutschland im Bereich des neuen Jugendangebots „FUNK“ oder bei der BBC und deren „Public Open Space“ -, ermöglichen diese Öffentlich-Rechtlichen ebenfalls neue digitale Öffentlichkeiten.

Das wirft natürlich die Frage auf, wieso es weitreichende Einschränkungen für digitale Angebote öffentlich-rechtlicher Anbieter gibt. (In Deutschland ist das allen voran das Verbot der Presseähnlichkeit und die Pflicht zur Depublizierung von Qualitätsinhalten, obwohl die Rechte für dauerhafte Verfügbarkeit vorhanden wären.) Angesichts der im digitalen Setting weit fortgeschrittenen „Plattformisierung“ wäre es für öffentlich-rechtliche Anbieter mittelfristig der Weg in die Bedeutungslosigkeit, wenn ihnen verboten wird, diese Plattformen, die partiell auch kommerziell sind, zu nutzen. Bestimmte Zielgruppen werden sonst einfach nicht mehr oder nur sehr schlecht erreicht.

Gleichzeitig wäre für öffentlich-rechtliche Anbieter der alleinige Fokus auf reichweitenstarke, proprietäre Plattformen auch eine problematische Entscheidung. Ebenfalls reichweitenstark und mit einem öffentlich-rechtlichem Auftrag viel kompatibler ist nämlich die gemeinnützige Online-Enzyklopädie Wikipedia und ihre Schwesterprojekte. Nach der gemeinsamen Online-Studie von ARD und ZDF wird Wikipedia gerade von jüngeren Zielgruppen besonders intensiv genutzt, die für öffentlich-rechtliche Anbieter im allgemeinen schwerer erreichbar sind. Angesichts dessen stellt sich natürlich die Frage, warum die Öffentlich-Rechtlichen nicht mit ihren Inhalten auf dieser Plattform präsent sind, während sie gleichzeitig ihre Inhalte auf kommerziellen Plattformen wie YouTube bereitstellen? Eine wesentliche Legitimitätsgrundlage für öffentlich-rechtliche Medien im Digitalzeitalter ist eine Finanzierung und Orientierung jenseits von Profitlogiken ist. Gerade deshalb sind sie auch mit anderen Ansprüchen an Transparenz und eben auch (offener) Lizenzierung ihrer Inhalte konfrontiert.

Denn Wikipedia ist von einer dreifachen Offenheit gekennzeichnet, die mit besonderen Qualitäten damit verbundener, digitaler Öffentlichkeiten einhergeht. Wikipedias Offenheits-Trias besteht aus dem radikal offenen Zugang, aus offenen (Datei-)Formaten, vor allem aber offenen Lizenzen. Dass nämlich die Inhalte der Wikipedia unter einer offenen Lizenz stehen bedeutet, dass sie ohne Rechteklärung weiterverwendet, weitergenutzt und verändert werden dürfen. Letztlich bewahrt die Offenheit der Lizenz dauerhaft vor einer Re-Privatisierung digitaler Gemeinschaftsgüter und bietet gleichzeitig einen Schutzmechanismus gegen Governanceversagen. Denn die offene Lizenz erlaubt „Forking“, also auf Basis des bislang gemeinsam erarbeiteten Daten- und Wissensbestands eine eigene Plattform weiterzubetreiben, falls es Unzufriedenheit mit dem aktuellen Plattformbetreiber geben sollte. In der Geschichte der Wikipedia gab es tatsächlich einmal so eine Abspaltung, nämlich die der spanischen Wikipedia-Community, was in der Folge zur Gründung der gemeinnützigen Wikimedia Foundation geführt hat.  

Die Frage der Lizenzpolitik auf digitalen Plattformen ist somit entscheidend für die Offenheit der Inhalte selbst genauso wie für die nachhaltige Offenheit von Plattform-Governance. Jedoch ist es auch mit den offenen Lizenzen so, dass diese gleichzeitig eine Barriere darstellen, die eine Integration öffentlich-rechtlicher Inhalte schwieriger macht. Denn eigentlich wären öffentlich-rechtliche Audio- und Bewegtbild-Inhalte die perfekte Ergänzung zur stark textlastigen Wikipedia. Oft verhindern aber Schwierigkeiten bei der Klärung von Rechten (z.B. bei Verwendung von Agenturmaterial oder GEMA-Musik) sowie Sorgen um eine angemessene Vergütung (z.B. durch Wegfall von Wiederholungshonoraren) eine offene Lizenzierung öffentlich-rechtlicher Inhalte. Bleibt die Frage, warum öffentlich-rechtliche Inhalte nicht zumindest in einfachen Fällen offen bereit gestellt werden. Eine interne Lizenzampel könnte hier einen Weg darstellen: grün bedeutet offene Lizenz als Default, gelb erfordert die Zustimmung der verantwortlichen Redakteurin und rot wäre die bisherige Variante umfassend vorbehaltener Rechte.

Ausblick: Eine neue Rolle für öffentlich-rechtliche Anbieter

Angesichts der hier beschriebenen, teilweise widersprüchlichen Dynamiken auf proprietären (privatwirtschaftlichen) wie offenen Plattformen lassen sich Fragen nach digital-öffentlichen Räumen und nach der Rolle von öffentlich-rechtlichen Medien in diesem Zusammenhang adressieren. Denn natürlich kann eine Antwort auf die geschilderten Spannungsverhältnisse sein, eigenständige, öffentlich-rechtliche Plattformen aufzubauen, die irgendwo zwischen privatwirtschaftlichen und radikal-offenen Plattformen angesiedelt sind. Die BBC mit ihrem Konzept für „Open BBC“ und dem darin vorgesehenen „Public Open Space“ geht ausdrücklich in diese Richtung. Hoffnungen, mit öffentlich-rechtlichen Plattformen für nutzergenerierte Inhalte in einer Liga mit YouTube und Facebook mithalten zu können, werden aber angesichts starker Netzwerkeffekte wohl enttäuscht werden. Zumindest aber eine konkurrenzfähige Alternative zu rein an kommerziellen Interessen orientierten Plattformen zu bieten, sollte realisierbar sein.

Letztlich ist es ohnehin unmöglich, digitale Öffentlichkeiten auf einzelne Plattformen zu beschränken, denn digitale Öffentlichkeiten konstituieren sich in der Beziehung zwischen medialen Akteuren und Plattformen. Für öffentlich-rechtliche Anbieter folgt aus dieser Erkenntnis die Notwendigkeit einer stärkeren Öffnung. Öffentlich-Rechtliche müssen sich stärker öffnen in Fragen von Partizipation, von Transparenz und von Lizenzierung ihrer Inhalte, viel mehr als man es von privaten Medienanbietern überhaupt jemals fordern kann. Genau dieser Überschuss an Offenheit ist integraler Bestandteil des Gemeinwohl-Gedankens (Public Value) eines öffentlich-rechtlichen Anbieters im digitalen Zeitalter. Und genau das ist es auch, was eine Distanz und eine Differenz zu profit- und marktgetriebenen Anbietern schafft; das ist es, was die Grundlage für Legitimation im digitalen Raum liefern kann. Gleichzeitig sind öffentlich-rechtliche Anbieter erst durch einen solchen Offenheitsüberschuss in der Lage, auch für Dritte offene mediale Räume zu schaffen. Genau das ist aber eine neue und zunehmend wichtigere Aufgabe öffentlich-rechtlicher Medien im digitalen Zeitalter.

Weitere Artikel zum Thema auf unserer Seite "Medien für die Demokratie".

Dieser Text ist eine gekürzte und adaptierte Fassung des Beitrags erschienen in: Mitschka, K. & Unterberger, K. (Hg., 2018): Public Open Space: Zur Zukunft öffentlich-rechtlicher Medien. 55 Beiträge aus österreichischer und internationaler Wissenschaft zur Medienzukunft. Er basiert in Teilen auf einem Vortrag im Rahmen der gemeinsamen Jahrestagung der Fachgruppe Medienökonomie der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft und des Netzwerks Medienstrukturen. Der Dank des Autors gilt insbesondere Nicole Zimmel für die Bereitstellung eines Transkripts.